mitgliederbeiträge junioren sv augst

  1. Beitragspflicht besteht für jedes aktive Mitglied.
  2. Der Mitgliederbeitrag ist eine Bringschuld.Der Mitgliederbeitrag sowie ggf. der Spielerpass wird per Einzahlungsschein eingezogen und muss bis spätestens 31. August bezahlt sein.Ansonsten wird der Spieler/die Spielerin komplett vom Spiel- und Trainingsbetrieb ausgeschlossen.
  3. Der Mitgliederbeitrag wird für eine Saison mit Vor- und Rückrunde erhoben.Das Vereinsjahr beginnt jeweils am 1. Juli und endet am 30. Juni des Folgejahres.Tritt ein Spieler/eine Spielerin erst auf die Rückrunde dem Verein bei, d.h. ab dem 1. Januar des laufenden Vereinsjahres, reduziert sich der Mitgliederbeitrag um die Hälfte und ist spätestens innert 30 Tagen zu bezahlen.Verlässt ein Mitglied den Verein während der Saison, so besteht kein Anrecht auf eine anteilsmässige Rückerstattung seines Mitgliederbeitrages.
  4. Die Beitragshöhe wird auf Antrag des Vorstandes durch die GV für das jeweilige Folgejahr festgelegt.
  5. Bei Geschwistern wird der Jahresbeitrag des zweiten Kindes halbiert, ein drittes Kind aus der gleichen Familie ist gratis.